Femizid
Inhalt:
GedenkOrt Femizid
GedenkOrt Femizid ist ein Projekt des SHIA-Landesverbands Brandenburg e.V. Es erinnert an die Opfer patriarchaler Gewalt und möchte ihnen Gesicht und Stimme geben – Frauen und Mädchen, die getötet wurden, weil Männer Macht und Kontrolle über sie ausüben wollten, in ihrer extremsten Form.
Das Projekt macht deutlich, dass geschlechtsspezifische Gewalt kein Randphänomen ist, sondern mitten in unserer Gesellschaft stattfindet. Daher werden die Gedenktafeln nicht an zentralen Plätzen angebracht, sondern an Orten, die mit den Opfern verbunden sind: dort, wo sie gelebt oder gearbeitet haben – oder wo sie ermordet wurden.
Die Gedenktafel für Evelyn Wendt ist die erste. Sie wurde am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, enthüllt. Weitere GedenkOrte sollen folgen.
Evelyn Wendt
Geboren am 11. April 1962 - Ermordet am 29. September 1995
Evelyn Wendt war alleinerziehende Mutter, Gleichstellungsbeauftragte und Dezernentin der Stadt Königs Wusterhausen. Sie wurde von ihrem Ex-Partner erschossen, weil sie es gewagt hatte, sich von ihm zu trennen. Ihr Tod war ein Femizid – die Tötung einer Frau aus Besitzstreben.
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Was ist ein Femizid?
Der Begriff bezeichnet die Tötung von Frauen oder Mädchen, weil sie weiblich sind. Es handelt sich also um einen frauenfeindlichen Mord, der aus Hass, Verachtung oder einem Besitzanspruch („Du gehörst mir!“) begangen wird.
Femizide sind keine Beziehungsdramen oder gar „Familientragödien“, sondern Morde, die in frauenfeindlichen Einstellungen und struktureller Ungleichheit wurzeln. Sie gedeihen in einem Umfeld, in dem Gewalt gegen Frauen geduldet, verharmlost oder gar gerechtfertigt wird.
Im Kern steht das Bestreben des Täters, Macht und Kontrolle über die Frau auszuüben und aufrechtzuerhalten. Mit ihrer Ermordung wird die endgültige Kontrolle erreicht.
Ein Femizid ist damit die extremste Form geschlechtsspezifischer Gewalt.
Zwei Hauptkategorien lassen sich unterscheiden:
1. Intimer Femizid
Die Tat wird vom (Ex-)Partner oder einem Familienmitglied begangen – dies ist die häufigste Form eines Femizids.
Motive sind in der Regel Besitzansprüche, die Verhinderung von Selbstständigkeit oder einer Trennung durch die Frau.
2. Nicht-intimer Femizid
Das Opfer steht in keiner Beziehung zum Täter. Motive können tiefsitzender Frauenhass (Misogynie) sein, Tötungen im Zusammenhang mit Menschenhandel oder Prostitution, aber auch sogenannte „Ehrenmorde“, bei denen eine Frau getötet wird, weil sie gegen traditionelle Geschlechternormen verstoßen hat.
Weshalb braucht es diese klare Benennung?
In Deutschland ist „Femizid“ bisher weder ein eigener Straftatbestand noch rechtlich definiert.
Doch erst die Verwendung des spezifischen Begriffs „Femizid“ – statt des allgemeinen Begriffs „Mord“ – macht die geschlechtsspezifische Motivation sichtbar.
Er verdeutlicht, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein gesellschaftliches Problem handelt, das in patriarchalen Strukturen wurzelt.
Nur wenn das Problem benannt und verstanden wird, können gezielte Maßnahmen zur Prävention, zum besseren Schutz von Frauen und Mädchen sowie zur Sensibilisierung von Justiz und Polizei ergriffen werden.
Die klare Benennung ist der erste Schritt, um diese Gewalt wirksam zu bekämpfen.
Rat und Hilfe
08000 116 016
www.hilfetelefon.de
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein 24/7 erreichbares bundesweites Angebot. Es bietet erste Unterstützung sowie die Vermittlung an lokale Unterstützungsangebote. Die Beratung ist mehrsprachig und auch per Chat oder E-Mail möglich:
https://onlineberatung.hilfetelefon.de täglich 12-20 Uhr
110
Im akuten Notfall und bei akuter Bedrohung ist der Polizeiruf die erste Wahl. Die Polizei kann auch zu einer ärztlichen Untersuchung begleiten und Beweise sichern.
In Brandenburg gibt es die Vereinbarung, dass die Polizei nach einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt auf Wunsch der Frau das örtliche Frauenhaus informiert. Dessen Mitarbeiterinnen nehmen dann Kontakt auf, um Hilfe anzubieten.
033763-214410
Frauenhaus Königs Wusterhausen
Hier finden Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Schutz, Unterkunft und Beratung.
03375-262612
Beratungsstelle beim Landkreis zu häuslicher Gewalt. Die Hilfe ist kostenlos und vertraulich. Die Beraterinnen helfen auch bei einer Anzeige oder den Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.
116 006
Unter der bundesweiten Notrufnummer des WEISSER RING e.V. finden Opfer von Kriminalität und Gewalt Hilfe und kostenlose Beratung. Die Außenstelle in Königs Wusterhausen ist unter der Telefonnummer 0151 55164700 zu erreichen.
Wir alle können und müssen gegen Gewalt aktiv werden:
„Sie können etwas tun – Kampagne des Netzwerkes der brandenburgischen Frauenhäuser e. V.“
www.nbfev.de/sie-koennen-etwas-tun/